Mittwoch, 18. Mai 2016

Die Kuscheljustiz ist eine gesamtgesellschaftliche Katastrophe

Dass der Negride den Schriftzug seines Pullis mit Bedacht gewählt hat, davon ist auszugehen. Und wer will dem Frauenschänder das Lachen verübeln? Wer derart die von führenden Politikern versprochene "volle Härte des Rechtsstaates zu spüren bekommen" hat, der kann sich wahrlich über seinen Sieg freuen. Die Richter schafften es noch nicht einmal, den Gnadenakt - nichts anderes ist eine zur Bewährung ausgesetzte Strafe -  von der Verpflichtung zur Alkoholabstinenz abhängig zu machen. Und das, obwohl der Täter seine Handlungen allein auf den Teufel Alkohol abgewälzt wissen wollte. Von Reue kann deshalb schon nicht die Rede sein. Daher wahrscheinlich auch die mit Bedacht gewählte Auswahl seines Pullis. Wie die Richter ihren Gnadenakt im Namen des Volkes begründeten, bleibt ungeklärt. Doch kann dem Verurteilten weder ein reuewürdiges Auftreten, noch eine positive Sozialprognose, respektive keine Wiederholungsgefahr unterstellt werden.

Zudem der Negride ganz genau die Schwächen des hiesigen Rechtssystems zu kennen scheint. Was schon in seiner Legende bezüglich seines Asylbegehrens zutage tritt. Denn die klingt bereits erstunken und erlogen. Und nach Charakterlosigkeit. Seine todkranke Mutter im Stich zu lassen, insofern sich beide, Mutter und Sohn, bereits in Sicherheit befunden haben müssen, erzeugt in mir kein Mitleid, sondern Abscheu. Vorausgesetzt, es besteht ein Interesse staatlicherseits, sind die Angaben relativ einfach überprüfbar. Doch auch hierbei scheinen die Behörden restlos überfordert in der Ratio vorzugehen, um nicht zu sagen, dass sie durch kollektive Realitäts- und Pflichtverweigerung zum Nachteil derjenigen, in dessen Diensten zu stehen sie sich per Amtseid verpflichtet haben, jämmerlich versagen.

Ich mache jede Wette, dass der Negride nicht zum letzten Mal negativ in Erscheinung getreten ist. Das wird ärgerlich genug sein, doch noch weitaus ärgerlicher wird es sein, das auch dann keiner der Beteiligten, kein Richter und kein Bearbeiter des Asylbegehrens, seinen Platz auf der Anklagebank finden wird. Beim alten Fritz wären die eidbrüchigen Pflichtvergessenen wenigstens noch zum Torfstechen in den Oderbruch strafversetzt worden. Wenn die Justiz nicht mehr den Zweck erfüllt, zukünftigen Straftaten vorzubeugen, sondern stattdessen die Kriminalität fördert, dann ist es längst überfällig, dass diese Willkür an ihren Wurzeln bekämpft wird.

In letzter Zeit vernimmt man hier und dort, dass sexuelle Übergriffe von Migranten ein neues Phänomen darstellen würden. Auf die Quantität und Qualität bezogen mag das stimmen, jedoch ist dieses Phänomen nicht neu. Bereits mit den ersten Gastarbeitern stiegen auch die Fallzahlen in Sachen Vergewaltigungen deutlich erkennbar an. Ebenso sind muslimische Sexualstraftäter auffällig deutlich überrepräsentiert gemessen an ihren Anteil zur Gesamtbevölkerung. Und das schon lange vor der Silvesternacht. Der Unterschied zu früher besteht lediglich darin, dass der Sachverhalt nicht mehr per se abgestritten wird und die, die auf das Problem hinweisen, nicht schon ihres Hinweises wegen ganz so einfach in die Nazi-Ecke gestellt und mundtot gemacht werden können.

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