Freitag, 27. Mai 2016

Asylgrund: Verfolgt ohne Verfolgung

Ich empfand es schon immer als äußerst befremdlich, wenn angeblich Verfolgte so mir nichts dir nichts ungestört in ihre angeblichen Verfolgerstaaten ein- und ausreisen konnten. Das liegt wohl nicht zuletzt an der Tatsache, dass ich zu den aus der DDR ganz offiziell Ausgewiesen gehöre. Uns wurde bis auf ganz wenigen Ausnahmen, zu denen etwa Sterbefälle engster Familienangehöriger zu zählen sind, jegliche Wiedereinreise verwehrt. Obwohl selbst solche Sterbefälle keine Garantie für eine Wiedereinreise waren.
Zudem vertrete ich nach wie vor die Ansicht, dass kein wirklich Verfolgter es jemals wagen würde, sich freiwillig und ganz offiziell in die Hölle zu begeben. Die Gründe dafür bedürfen keiner Erläuterung.

In der Bundesrepublik angekommen, begriff ich schnell, dass wir Ex-DDRler zu den Ausnahmen gehörten. Ich lernte verfolgte Türken kennen, die ihren Urlaub regelmäßig in der Türkei verbrachten. Und ich traf ach so vom Tode bedrohte Afrikaner, die sich darauf freuten, wieder einmal die Heimat sehen zu können. Sie alle hatten eines gemeinsam. Sie gingen davon aus bzw. sie wussten, dass sie unbeschadet und frei von Repressionen nach Deutschland zurückkehren können und werden. Es handelte sich keineswegs um Einzelfälle. Wer dennoch von Asylmissbrauch sprach, galt damals schon als Nazi und sollte so zum schweigen gebracht werden.

Warum erwähne ich das?
Weil ich heute einen Artikel gelesen habe, aus dem hervorgeht, dass der Asylmissbrauch kein alleiniges deutsches Problem darstellt und er auch in anderen Ländern unter Beihilfe der Behörden betrieben wird, die sich nach wie vor weigern ihren Verpflichtungen nachzukommen.

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