Freitag, 12. Juni 2015

Vom Missbrauch der Religionsfreiheit in unseren Tagen

Ob nun im Kopftuchstreit oder bei den Diskussionen um ein Burkaverbot, ob es um die Verweigerung des Schulunterrichts für Mädchen oder um die Verstümmelung der Genitalien von Kleinstkindern geht, immer wieder wird die Religionsfreiheit als Argument ins Feld geführt. Leider zu erfolgreich, da es denen, die sich hinter der Religionsfreiheit verstecken können, an rationalen Argumenten fehlt.

Die Väter der Religionsfreiheit haben sich etwas bei ihrer Forderung gedacht. Das Motiv wird heutzutage im Rahmen der Renaissance der Aberglauben schlichtweg in sein Gegenteil verkehrt und damit zur Gefahr für den einstigen vernünftigen Ansatz, der dahinter steckte.
Religionsfreiheit ist eine wohlklingende Phrase, die nicht näher definiert ist und dadurch erst mit Inhalt gefüllt wird. Deshalb ist sie von der Juristerei und der Politik beliebig auslegbar. Ein unbeschränktes und allgemeingültiges Recht stellt sie jedoch nicht dar. Wozu sonst beschäftigt die Regierung Sektenbeauftragte, die als Zensoren in Sachen Religionsfreiheit eingesetzt werden?

Als die Forderung nach Religionsfreiheit in Europa aufgrund der dunklen Jahrhunderte wieder erstarkte, war deren größter Feind die Romkirche. Sie sah in der Forderung einen Generalangriff auf die alleinseligmachende Wahrheit, die nur sie - gottgewollt - zu vertreten hatte. Nachdem die Kirche bemerkte, dass sie die Religionsfreiheit auf lange Sicht nicht verhindern konnte, übernahm sie diese Forderung und tut heute gerade so, als sei sie die Erfinderin höchstselbst. Stichwort: Christlich-westliche Werte!

Wie es in den rein islamischen Staaten mit der Religionsfreiheit aussieht, muss ich hier wohl nicht erläutern. Wer dennoch einen Beweis verlangt, sollte nach Saudi-Arabien reisen und dort mit einem gut sichtbaren Kreuz durch die Straßen Riads oder Mekkas spazieren gehen. Das Vorhaben des Baus einer Kirche im Zentrum Teherans wird ebenso auf die Gegenliebe der Muslime stoßen, wie der zu erwartende Lärm der Glocken am Sonntagmorgen, mit dem der Schlaf der Anwohner spätestens beendet sein wird.

Wer also in Diskussionen auf das Argument der Religionsfreiheit trifft, sollte kurzen Prozeß machen und der Mischpoke aus Heuchlern und Dummköpfen den Wind aus den Segeln nehmen, in dem er ihnen eine kurze Nachhilfe in Sachen Geschichte des europäischen Rechtswesens gewährt:

Die Religionsfreiheit wurde damals eingeführt, um religiöse Eiferer in Grenzen halten und den Sumpf des Fanatismus trocken legen zu können. Sie wurde nicht eingeführt, um religiöse Eiferer zu fördern oder den Fanatismus wieder salonfähig zu machen.

Ende der Diskussion. Religion ist Privatsache und wenn wir Europäer etwas aus unserer Geschichte gelernt haben, wie das immer so schön heißt, dann bedeutet das das konsequente Verhindern der nächsten Generation an Scheiterhaufen.
Wer hier leben will, hat das zu akzeptieren und zu respektieren. Andernfalls stehen diesen Leuten genügend Länder zur Verfügung, in denen sie ihren Hirngespinnsten und ihrem Wahn freien Lauf lassen können. Zwei davon wurden in diesem Artikel erwähnt.
Der Staat […] ist die Sache des Volkes; Volk aber ist nicht jede beliebig zusammengewürfelte Anhäufung von Menschen, sondern der Zusammenschluss einer größeren Zahl, die durch eine einheitliche Rechtsordnung und ein gemeinsames Staatsziel zu einer Gesellschaft wird.
Est igitur […] res publica res populi, populus autem non omnis hominum coetus quoquo modo congregatus, sed coetus multitudinis iuris consensu et utilitatis communione sociatus.
Marcus Tullius Cicero (106 v.u.Z. - 43 v.u.Z.),  - De re publica (Über das Gemeinwesen) I, 39

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